Das Hamburger Ausbildungsmodell mit Berufsqualifizierung
Sie haben sich für eine Berufsausbildung zum/r Metallbauer/in, Konstruktionsmechaniker/in, entschieden und keinen Ausbildungsplatz gefunden?
Die Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau (G 1) bietet Ihnen eine Berufsqualifizierung an, damit Sie schnellstmöglich einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abschließen können.
Können Sie sich bewerben?
Ja, wenn Sie noch schulpflichtig* sind und sich mehrfach erfolglos um einen Ausbildungsplatz im metallverarbeitenden Gewerbe beworben haben.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?
- ein Bewerbungsschreiben, in dem Sie auch Ihre Berufswahl begründen
- Ihren Lebenslauf mit Lichtbild
- Zeugnisse, Zertifikate, Bescheinigungen von Praktika usw.
- Nachweise, dass Sie sich mehrfach um eine Ausbildung im metallverarbeitenden Gewerbe beworben haben und abgelehnt wurden.
Wie werden Sie im 1. Jahr ausgebildet?

Sie schließen zunächst einen Vertrag mit der berufsbildenden Schule G 1 ab. Sie erhalten im ersten Ausbildungsjahr keine Ausbildungsvergütung wie Auszubildende. Die wöchentliche Ausbildungszeit orientiert sich am dualen Ausbildungsberuf. Ihre 30 Urlaubstage müssen Sie grundsätzlich in den unterrichtsfreien Zeiten nehmen.
Sie beginnen Ihre Ausbildung mit einer Praxisphase an der G 1. Anschließend besuchen Sie an zwei Wochentagen bzw. in Blockform die Berufsschule, zu den anderen Zeiten (auch während der Schulferien) lernen Sie im Betrieb. Im zweiten Halbjahr nehmen Sie für drei Wochen an einem Schweißlehrgang in den Schulwerkstätten teil. Die Lehr- und Lerninhalte entsprechen denen des ersten Ausbildungsjahrs der genannten Berufe in der dualen Berufsausbildung.
Nutzen Sie diese Chance!
Dann können Sie hoffentlich so schnell wie möglich einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abschließen. Gelingt dies nicht, setzen Sie Ihre Ausbildung bei einem Bildungsträger fort. Sie beenden Ihre Ausbildung nach der erfolgreichen Prüfung mit dem Facharbeiterbrief und bei entsprechenden Noten im Abschlusszeugnis der Berufsschule mit den Berechtigungen, die der mittleren Reife entsprechen. Zu Ihrer Beratung steht Ihnen jederzeit eine Ansprechpartnerin / ein Ansprechpartner zur Verfügung.
* Nach § 37 Hamburgisches Schulgesetz dauert die Schulpflicht elf Schulbesuchsjahre, sie endet spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Anmeldeformular für das Hamburger Ausbildungsmodell mit Berufsqualifizierung
Ärztliches Zeugnis über die Belastungsfähigkeit (WICHTIG !)
Anmeldungen möglichst bis zum 31.3.2012 abgeben!
Die eingehenden Bewerbungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt, bis die vorgesehene Schülerzahl erreicht ist.